AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Deigner Immobilien (nachfolgend „Makler“) im Bereich der Vermittlung (Nachweis oder Vermittlung) von Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen (z. B. Anforderung eines Exposés, Besichtigung) erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2. Vertragsschluss und Gegenstand

Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Entgegennahme von Maklerleistungen zustande. Der Makler verpflichtet sich, dem Kunden Gelegenheiten zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags nachzuweisen oder den Abschluss eines solchen Vertrages zu vermitteln (Art. 412 ff. OR).

3. Honoraranspruch (Provision)

  • Entstehung: Der Honoraranspruch entsteht, wenn der Hauptvertrag (Kauf oder Miete) infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt (Kausalzusammenhang).

  • Fälligkeit: Das Honorar ist am Tag der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

  • Höhe: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Ansätze der jeweiligen kantonalen Maklerverbände (z.B. SVIT).

4. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig zu sein (Doppelmäklerei), sofern dies dem Kunden offengelegt wird und keine Interessenkollision gemäss Art. 415 OR vorliegt.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Sämtliche Informationen, insbesondere Objektdaten und Identitäten von Eigentümern, sind streng vertraulich.

  • Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Führt eine unbefugte Weitergabe zum Abschluss eines Hauptvertrages durch einen Dritten, schuldet der Kunde dem Makler das volle Honorar.

  • Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (DSG).

6. Haftungsausschluss

Alle Angaben in unseren Exposés und Dokumentationen beruhen auf Informationen der Auftraggeber oder Dritten. Deigner Immobilien übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Besichtigungen erfolgen auf eigene Gefahr.

7. Exklusivität (falls vereinbart)

Wurde ein Exklusivmandat erteilt, verpflichtet sich der Kunde, während der Laufzeit keine anderen Makler einzuschalten. Direkte Anfragen von Interessenten sind dem Makler zuzuweisen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht (insbesondere das Obligationenrecht) anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Deigner Immobilien, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.